Allgemeine Geschäftsbedingungen


Psychotherapie, Paartherapie, Beratung, Coaching und Supervision

 

kostenloses Erstgespräch

Vor Beginn der Psychotherapie, Paartherapie oder Beratung wird (je) ein kostenloses Erstgespräch vereinbart, das etwa 30 Minuten dauert. Dies soll Ihnen die Gelegenheit geben, mir Ihre Anliegen zu schildern. In diesem Rahmen können Sie mich unverbindlich kennenlernen und entscheiden, ob Sie sich vorstellen können, zu mir in Psychotherapie, Paartherapie oder (Paar-) Beratung zu kommen.

 

Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Beratungszeit nicht verlängert werden kann. Sollte die Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für Psychotherapie, Paartherapie, Beratung, Coaching oder Supervision erfolgt per Überweisung im Anschluss an jede Einheit binnen 5 Werktagen, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Zahlungsverzug behalte ich mir vor, die Zahlung inklusive einer Mahngebühr einzufordern.

 

Kinder und Jugendliche

Sollten Sie als Elternteil die Beratung Ihres Kindes wünschen (etwa bei Schulverweigerung, Verhaltensauffälligkeiten usw.), ist aus fachlicher Sicht eine parallele Beratung der Eltern/des Elternteils sinnvoll. Aus diesem Grund ist zusätzlich zu den Beratungseinheiten für das Kind mindestens eine Einheit für die Eltern/den Elternteil pro 5 Beratungstermine des Kindes in Anspruch zu nehmen.

 

Sollten Sie als Elternteil die Psychotherapie Ihres Kindes wünschen ist wichtig, dass dies auch dem Wunsch des Kindes entspricht. Die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist ebenso vertraulich wie die der Erwachsenen.

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Psychotherapie, Paartherapie, Beratung, Coaching oder Supervision unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen streng vertraulich behandle. Ebenso können Inhalte aus Beratungen oder Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen nur mit deren Einverständnis an die Eltern weitergegeben werden.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren und Sie bestmöglich zu unterstützen.

 

Sollten Sie wünschen, dass ich Informationen über Sie weitergebe, ist es möglich, mich schriftlich von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.

 

 

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

 

Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Beratungszeit nicht verlängert werden kann. Sollte die Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG erfolgt in bar am Ende jeder Einheit, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen (etwa Überweisung). 

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen streng vertraulich behandle.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie mir eine akute Kindeswohlgefährdung mitteilen oder sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren.

 

Mittels eines vorgegebenen Formulars bestätige ich Ihnen die Teilnahme an der Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG. Darin werden Ihre Namen, das Datum der Beratung sowie die Anzahl der Einheiten und die Kosten festgehalten. Sie können diesen Nachweis dann dem Gericht vorlegen.

 

 

Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG

 

Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Beratungszeit nicht verlängert werden kann. Sollte die Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG erfolgt in bar am Ende jeder Einheit, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen (etwa Überweisung). 

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie mir eine akute Kindeswohlgefährdung mitteilen oder sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren.

 

Ich stelle Ihnen eine Bestätigung über den Beginn der Beratung aus, die Sie dem Gericht vorlegen müssen. Genauso erhalten Sie auch nach Abschluss der vorgegebenen Beratungseinheiten eine Bestätigung, die Sie ebenfalls dem Gericht vorzulegen haben.

 

Sollte ein Elternteil die Beratung abbrechen, muss ich das Gericht mittels eines vorgegebenen Formulars (ohne Angabe von Gründen) darüber informieren.

 

In dem Fall, dass meine Einschätzung ergibt, dass die Beratung nicht durchführbar ist und von meiner Seite abgebrochen wird, melde ich dies (ohne Angabe von Gründen) dem Gericht.

 

Sollten Sie das wünschen, kann ich Ihnen eine schriftliche Mitteilung über Ergebnisse und/oder offen gebliebene Themen des Beratungsprozesses zur Verfügung stellen.

 

 

Gruppen

 

Teilnahmebedingungen

Laufende Therapiegruppen können nach einem kostenlosen Erstgespräch besucht und jederzeit auch wieder verlassen werden, es besteht keine Bindung.

 

Die Gruppen dienen zum informellen Austausch sowie zur gemeinsamen therapeutischen Auseinandersetzung mit vereinbarten Themen und dürfen nicht dafür genutzt werden, für Vereine, Dienstleister*innen o.ä. Werbung zu machen oder Mitglieder zu gewinnen.

 

Termine/Terminabsage

Die Gruppen finden jeweils vierzehntägig statt und dauern ca. 100 Minuten. Die Termine sind den Links zu entnehmen.

 

Es besteht keine Verpflichtung, regelmäßig an den Gruppentherapien teilzunehmen. Dennoch ist eine kurze Mitteilung erwünscht, wenn Sie an einem Termin nicht teilnehmen können bzw. Ihre Teilnahme beenden wollen.

 

Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Termine der Gruppentherapien aus dringenden Gründen (z.B. Erkrankung) abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen schnellstmöglich informiert.

 

Bezahlung

Das Honorar ist per Überweisung zu bezahlen. 

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche persönlichen Informationen der Teilnehmer*innen, die im Rahmen der Gruppentherapie geteilt werden, unterliegen von Seiten der Veranstalterin der Verschwiegenheitspflicht.

 

Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen streng vertraulich behandle.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren und Sie bestmöglich zu unterstützen.

 

Innerhalb der Therapiegruppe gilt die Vereinbarung, ausgetauschte Informationen vertraulich zu behandeln. Jedoch unterliege nur ich selbst der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn andere Teilnehmer*innen vertrauliche Inhalte entgegen der Vereinbarung weitergeben.

 

 

Seminare/Selbsterfahrung

 

Anmeldung/Bezahlung

Die Anmeldung für Seminare ist schriftlich per Email oder Kontaktformular vorzunehmen. Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung mit einer Zahlungsaufforderung.

 

Die Seminargebühren sind ehestmöglich per Überweisung zu bezahlen. Erst nach Eingang der Zahlung ist Ihr Platz gesichert und Sie erhalten eine diesbezügliche Bestätigung.

 

Eine rasche Anmeldung/Zahlung wird empfohlen, da alle Angebote nur für eine begrenzte Teilnehmer*innenzahl zur Verfügung stehen.

 

Sämtliche Materialien, die im Seminar zur Verfügung gestellt werden, sind im Preis inbegriffen. Alle Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt werden.

 

Sie erhalten am Ende des jeweiligen Seminars eine Teilnahmebestätigung.

 

Abmeldung/Stornierung

Etwaige Umbuchungen oder die Stornierung der Teilnahme haben ausschließlich schriftlich per Email, Kontaktformular oder Brief zu erfolgen.

 

Eine Umbuchung oder Stornierung ist kostenlos bis 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Sollten Sie eine*n Ersatzteilnehmer*in nennen können, ist die Umbuchung bis zum Seminarbeginn kostenlos.

 

Bei einer Stornierung 2 Wochen bis 3 Tage vor Seminarbeginn ist eine Stornogebühr von 50% des Seminarpreises fällig. Bei späterer Stornierung ist die volle Seminargebühr zu zahlen.  Als Datum der Stornierung gilt das Datum des Einlangens der schriftlichen Stornierung.

 

Absagen und Änderungen

Die Veranstalterin behält sich vor, Seminare bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. Erkrankung) abzusagen oder den Seminartermin zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen informiert und die eingezahlten Seminargebühren vollständig rückerstattet oder auf Wunsch eine Umbuchung auf den Ersatztermin vorgenommen.

 

Ebenso kann unter Umständen eine Änderung des Veranstaltungsortes, Seminarinhaltes oder auch der Seminarzeiten notwendig sein. Auch in diesem Fall werden Sie umgehend informiert.

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche persönlichen Informationen der Teilnehmer*innen, die im Rahmen von Seminaren geteilt werden, unterliegen von Seiten der Veranstalterin der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen vertraulich behandle.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren und Sie bestmöglich zu unterstützen.

 

Innerhalb der Seminare gilt die Vereinbarung, ausgetauschte Informationen vertraulich zu behandeln. Jedoch unterliege nur ich selbst der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn andere Teilnehmer*innen vertrauliche Inhalte entgegen der Vereinbarung weitergeben.