Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG


Ich bin vom Bundesministerium für Familien und Jugend anerkannte Beraterin nach § 95 Abs. 1a AußStrG und kann Ihnen deshalb Beratung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse minderjähriger Kinder anbieten, die ich Ihnen im Anschluss für das Gericht bestätige.

 

Die Beratung soll im Idealfall von beiden Eltern gemeinsam in Anspruch genommen werden, jedoch biete ich bei Bedarf auch Einzelberatung an. Üblicherweise umfasst die Beratung zwei Einheiten für Einzelpersonen oder beide Eltern gemeinsam. Weiters gibt es die Möglichkeit eines Gruppenangebotes im Umfang von drei Einheiten, an dem beide Eltern gemeinsam teilnehmen können.

 

Die Beratung soll Sie darin unterstützen, mit Ihrem Kind in passender Weise über die Scheidung zu sprechen, negative Scheidungsfolgen einzuschränken und neue Entwicklungschancen für Ihr Kind und für Sie als getrennte Eltern wahrzunehmen.

 

Im Rahmen der Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG sind folgende Themen abzudecken:

  • das Erleben von Kindern im Zusammenhang mit der Scheidung der Eltern
  • die Rechte von Kindern
  • emotionale Herausforderungen und Konflikte der Eltern
  • Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung von Kindern
  • Chancen, die durch die Scheidung entstehen
  • Aufklärung über weitere Angebote zur Unterstützung

Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung/