Allgemeine Geschäftsbedingungen Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG


Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Beratungszeit nicht verlängert werden kann. Sollte die Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG erfolgt in bar am Ende jeder Einheit, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen (etwa Überweisung). 

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie mir eine akute Kindeswohlgefährdung mitteilen oder sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren.

 

Ich stelle Ihnen eine Bestätigung über den Beginn der Beratung aus, die Sie dem Gericht vorlegen müssen. Genauso erhalten Sie auch nach Abschluss der vorgegebenen Beratungseinheiten eine Bestätigung, die Sie ebenfalls dem Gericht vorzulegen haben.

 

Sollte ein Elternteil die Beratung abbrechen, muss ich das Gericht mittels eines vorgegebenen Formulars (ohne Angabe von Gründen) darüber informieren.

 

In dem Fall, dass meine Einschätzung ergibt, dass die Beratung nicht durchführbar ist und von meiner Seite abgebrochen wird, melde ich dies (ohne Angabe von Gründen) dem Gericht.

 

Sollten Sie das wünschen, kann ich Ihnen eine schriftliche Mitteilung über Ergebnisse und/oder offen gebliebene Themen des Beratungsprozesses zur Verfügung stellen.