Allgemeine Geschäftsbedingungen Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG


Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Beratungszeit nicht verlängert werden kann. Sollte die Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG erfolgt in bar am Ende jeder Einheit, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen (etwa Überweisung). 

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen streng vertraulich behandle.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie mir eine akute Kindeswohlgefährdung mitteilen oder sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren.

 

Mittels eines vorgegebenen Formulars bestätige ich Ihnen die Teilnahme an der Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG. Darin werden Ihre Namen, das Datum der Beratung sowie die Anzahl der Einheiten und die Kosten festgehalten. Sie können diesen Nachweis dann dem Gericht vorlegen.